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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95.PVL   

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https://dejure.org/1997,8027
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95.PVL (https://dejure.org/1997,8027)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.09.1997 - 1 A 650/95.PVL (https://dejure.org/1997,8027)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. September 1997 - 1 A 650/95.PVL (https://dejure.org/1997,8027)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83

    Personalplanung - Betriebsrat - Unterrichtungspflicht - Rationalisierung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95
    Zur Stützung seines Begehrens hat er auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - und einen vom Minister für Wissenschaft und Forschung mit Runderlaß vom 16. Juni 1993 umgesetzten Runderlaß des Innenministers vom 7. Dezember 1990 verwiesen.

    Daß der Antragsteller hinsichtlich seines Hauptantrages von einer im Ansatz falschen Rechtsauffassung ausgeht, wird dadurch verdeutlicht, daß er sich in seiner Antragsschrift und erneut in seinem Schriftsatz vom 18. Juli 1994 auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 142) stützt.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95
    Verweigert der Beteiligte nämlich - wie im Ausgangsfall - bei Erörterung einer Maßnahme eine vom Antragsteller berechtigterweise gewünschte zusätzliche Information, so läuft er Gefahr, daß ihm entgegengehalten wird, die Frist des § 69 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW habe nicht zu laufen begonnen (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 -, PersR S. 185).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 34.92

    Postleistungszulagen - Überwachung der Gewährung - Personalrat - Einsichtnahme in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95
    Aus den allgemeinen Aufgaben des Personalrats kann sich freilich auch außerhalb konkreter Beteiligungsverfahren die Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage hierfür erforderlicher Unterlagen ergeben (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 6 P 34.92 - ), und aus Gründen der Zweckmäßigkeit können sich Dienststelle und Personalvertretung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit überdies dahin verständigen, daß dem Personalrat allgemeine Informationen als Grundlage für seine Arbeit auch losgelöst von der Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben zur Verfügung gestellt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1997 - 1 A 3104/93

    Personalrat; Mitbestimmungsrecht; Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95
    Dies hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die insoweit allein einschlägige Vorschrift des § 65 Abs. 1 LPVG NW und unter Bezugnahme auf den hierzu ergangenen Beschluß des Fachsenats vom 22. Januar 1986 - CL 28/83 - (PersV 1987, S. 161; im gleichen Sinn zuletzt noch der Beschluß vom 5. Februar 1997 - 1 A 3104/93.PVL -) zutreffend ausgeführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1986 - CL 28/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95
    Dies hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die insoweit allein einschlägige Vorschrift des § 65 Abs. 1 LPVG NW und unter Bezugnahme auf den hierzu ergangenen Beschluß des Fachsenats vom 22. Januar 1986 - CL 28/83 - (PersV 1987, S. 161; im gleichen Sinn zuletzt noch der Beschluß vom 5. Februar 1997 - 1 A 3104/93.PVL -) zutreffend ausgeführt.
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